Jack Wolfskin mahnt Hobbybastler ab
Bekanntermaßen mahnte das Unternehmen Jack Wolfskin eine Hobby-Handarbeiterin ab, die im Internet Ihre selbstgebastelten Waren anbot.
Nachdem sich die Internetgemeinde über die David gegen Goliath-Geschichte bereits lustig macht, folgt nun die offizielle Stellungnahme von Jack Wolfskin:
Abmahnung von DaWanda-Anbietern wegen Markenrechtsverletzungen 19. Oktober 2009
In den letzten Tagen gab es auf verschiedenen Online-Plattformen Äußerungen zu Abmahnungen, die Jack Wolfskin wegen Markenrechtsverletzungen gegen Anbieter auf der Internet-Plattform „DaWanda“ ausgesprochen hat. Diese Vorfälle sind zwar bedauerlich, es handelt sich hier jedoch um eindeutige Markenrechtsverletzungen, auf die Jack Wolfskin zum Schutz der Marke leider mit Abmahnungen reagieren musste.
Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen. Jack Wolfskin als Markeninhaberin hat daher das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird. Gemeinsam mit Anwälten prüft Jack Wolfskin in jedem Einzelfall sehr gründlich, ob die Voraussetzungen einer Markenverletzung vorliegen. Im Falle einer Markenverletzung sieht sich das Unternehmen gezwungen, dagegen vorzugehen, um die Markenrechte effektiv zu verteidigen. Der Sachverhalt ist wie folgt: Auf der DaWanda-Plattform wurden verschiedene Artikel mit einem Tatzenabdruck angeboten. Die einzelnen Fälle wurden von Jack Wolfskin in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten eingehend geprüft. Daraufhin wurden nur die Anbieter abgemahnt, deren Produkte die Markenrechte von Jack Wolfskin auch wirklich verletzen. Anbieter, deren Artikel mit Pfotenabdrücken keine Ähnlichkeit zur Jack Wolfskin Tatze aufweisen, können ihre Artikel selbstverständlich weiter unbeanstandet verkaufen. Zudem erfolgten die Abmahnungen auch wirklich nur dann, wenn ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat. Das Merkmal eines Handelns im geschäftlichen Verkehr liegt regelmäßig nur dann vor, wenn in der Vergangenheit Verkäufe in einem gewissen Umfang getätigt wurden, wohingegen Kleinstanbieter, die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr verkaufen, natürlich nicht kontaktiert wurden. Leider ist es notwendig, auch verhältnismäßig kleine Anbieter mit einer Abmahnung und entsprechender Kostenerstattung zu kontaktieren. Auch derartige Kleinanbieter sind, wenn sie sich mit ihren Produkten in den geschäftlichen Verkehr begeben, dazu verpflichtet, vor Bewerbung und Verkauf dieser Produkte die Verletzung von Markenrechten Dritter zu überprüfen bzw. auszuschließen. Dies ist in den vorliegenden Fällen nicht erfolgt. Wenn verhältnismäßig kleine Unternehmer abgemahnt werden, wird darauf geachtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Normalerweise berechnen sich die Kosten eines Abmahnschreibens nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, der anhand der verletzten Marke bestimmt wird. Dieser wurde in den vorliegenden Fällen so gering wie möglich angesetzt. Die sich daraus ergebenen Kosten in Höhe von € 991,00 sind für einen Kleinunternehmer noch immer verhältnismäßig hoch, jedoch ist dieser für die Entstehung der Kosten verantwortlich, da er markenverletzende Ware verkauft hat und Jack Wolfskin dadurch zur Verteidigung der Marke gezwungen war. Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafzahlung“, sondern um die Kosten, die Jack Wolfskin durch die Einschaltung der Anwälte entstanden sind und die im Falle der begründeten Abmahnung stets vom Markenverletzer übernommen werden müssen. Somit dient die Abmahnung auch einer schnellen und relativ kostengünstigen Beendigung der Angelegenheit. Sie verhindert also zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte.
Ende der Stellungnahme
Wir sind gespannt, wie es weitergeht und halten Sie auf dem Laufenden
