November 2009


Fast schon eine philosophische Frage, die der Bundesgerichtshof (BGH) heute zu beantworten hatte. Eine Kundin hatte über einen Versandhändler ein Radarwarngerät erworben. Später wollte sie von dem Kauf zurücktreten, doch der Verkäufer weigerte sich, das Gerät zurückzunehmen. (weiterlesen…)

heine_logoDie Heinrich Heine GmbH übernimmt erneut Verantwortung und unterstützt am 19. November 2009 Schüler und Schülerinnen bei der Berufsorientierung.

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Golem berichtet, dass es sich nach Aussage von 1&1 nicht um eine Sicherheitslücke, sondern vielmehr um eine spezielle Funktion handelt. Im 1&1 Webmailer 2.0 wurde ein globales Adressbuch integriert, über das sich alle zum Vertrag gehörenden E-Mail-Adressen einsehen lassen.

Obwohl 1&1 dieses Verhalten nicht als Sicherheitsloch einstuft, ist nach Unternehmensangaben bereits eine Fehlerkorrektur in Arbeit, die wohl in Kürze in den Webmailer 2.0 integriert wird. Als Zwischenlösung kann der Vertragsinhaber im Control Center den alten 1&1 Webmailer aktivieren.