Entschädigung für drahtlose Mikrofonanlagen
Wer im Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 Funkmikrofone angeschafft hat, hat seit 15.11. die Möglichkeit eine Entschädigung hierfür zu beantragen, da die Frequenzbereiche dieser Mikrofone in Kürze nicht mehr genutzt werden dürfen. Das Antragsformular und weitere Rahmenbedingungen um den Einspruch geltend zu machen finden sich hier: http://bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/digitale_dividende/index.html
